Kritik der Eckpunkte für die Novellierung des Hochschulgesetzes

23032537_349603142118913_969223502472711596_n

Ende Januar veröffentlichte das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW unter der Ankündigung „Maßnahmen zur Steigerung des Studienerfolgs“ Eckpunkte für eine Änderung des Hochschulgesetzes (HG). Wir befürchten in deren Folge eine Einschränkung der studentischen Selbstverwaltung, der Interessenvertretung des Mittelbaus und eine weitere Ökonomisierung der Hochschule.

Grundtenor der Eckpunkte ist die Erweiterung des Hochschulfreiheitsgesetzes, welches der Hochschule mehr Autonomie gewähren soll. So soll der verbindliche Landeshochschulentwicklungsplan, der u.a. die Sicherstellung eines überregional abgestimmten Angebots an Hochschuleinrichtungen und einer ausgewogenen Fächervielfalt zur Aufgabe hat, gestrichen werden. Und die Rahmenvorgaben, die u.a. die Regelung im Bereich der Personalverwaltung und der Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten betreffen, sollen abgeschafft werden. Zwar könnte man durchaus in Stellung bringen, dass die Hochschule selbst besser die Belange der Studierenden und des Mittelbaus kenne, doch scheint uns der Vorschlag vor allem eine größere ökonomische Flexibilität ermöglichen zu wollen. Wir befürchten, dass dadurch die Hochschulen in eine verschärfte Konkurrenz, z.B. um Drittmittel, treten würden. Auch ist dadurch ein Wegfall von „Orchideenfächern“ zu erwarten. Gute Bildung kann nicht unter Konkurrenz funktionieren.

Auch die angekündigte Streichung der Zivilklausel sowie die Lockerung der Verbindlichkeit des „Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen“ stößt bei uns auf Unverständnis. Die Lockerung der Verbindlichkeit erkämpfter Mindeststandards für die Beschäftigung im Mittelbau und die Streichung ethischer Grundwerte geht in eine falsche Richtung. Mehr Flexibilität und Konkurrenz verunmöglicht ebenfalls eine gute und verantwortungsvolle Forschung.

Weitere Änderungsvorhaben beziehen sich auf die interne Hochschulorganisation. Hier soll die gruppenparitätische Zusammensetzung des Senats nicht mehr das Regelmodell sein und die Verpflichtung, eine angemessene Repräsentation der nichtprofessoralen Gruppen im Senat sicherzustellen, gestrichen werden. Nichtprofessorale Gruppen sind die akademischen Mitarbeiter*innen (Mittelbau), Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierende. Des Weiteren werden dem Hochschulrat mehr Kompetenzen zugeteilt und dieser soll nur noch einmal jährlich den Vertreter*innen u.a. des AStAs und des Personalrats Gelegenheit zur Information und Beratung geben. Der Hochschulrat setzt sich vor allem aus Professor*innen und Externen (z.B. aus der Wirtschaft) zusammen. Unserer Meinung nach zielen diese Änderungen klar auf die Einschränkung der studentischen Selbstverwaltung sowie der demokratischen Vertretung des Mittelbaus und der Verwaltung. Wir wollen kein Zurück in eine Ordinarienuniversität, in der nur der Lehrstuhl Entscheidungen trifft. Es ist eine Mindestanforderung, dass die Interessen alle Mitglieder und Beschäftigten der Hochschule vertreten und Gremien dahingehend demokratisch legitimiert sind.

Der dritte Abschnitt des Textes thematisiert das Studium und die Lehre. Hier soll auf die heterogener werdende Struktur der Studierenden reagiert und eine stärkere Verbindlichkeit auf Seiten der Studierenden eingefordert werden. Im konkreten bedeutet das, dass das Verbot der Anwesenheitspflichten aufgehoben werden soll. Inwiefern das einer heterogener werdenden Struktur der Studierenden entspricht, wird nicht klar. Gerade Studierende mit Kindern oder mit Nebenjob würde das erheblich beeinträchtigen. Außerdem soll die gesetzliche Vorschrift von Studienbeiräten sowie ihres Einspruchsrechts wegfallen. Das stellt eine starke Beschneidung der studentischen Einflussnahme auf die Lehre und die Prüfungsordnung dar.

Die übrigen Eckpunkte sind eher schwammig gefasst, ihre Grundlinie ist die Reduzierung der Studienabbrecherquote. Hier lässt das Ministerium viel Raum für Interpretation. Die zwei einzigen konkreten Vorhaben sind einerseits die Möglichkeit konkreter Studienverlaufsvereinbarungen zwischen Hochschule und Studierenden, andererseits die gesetzliche Verdeutlichung der Möglichkeit, vor der Einschreibung Online-Self-Assessments (=Eignungstests) durchzuführen. Hieraus lässt sich erahnen, wie die schwammigeren Punkte gemeint sind. Wir befürchten, dass die Reduzierung der Studienabbrecherquote vor allem durch eine stärkere Selektion und Sanktionierung bei Überschreiten der Regelstudienzeit erreicht werden soll.

Auffällig ist schließlich die Forderung nach der Abschaffung der SHK-Vertretung, da diese in der Personalvertretung einen „Fremdkörper“ darstelle. Dass auch angestellte Studierende einen Platz in der Personalvertretung haben sollten, versteht sich für uns von selbst.

Zu den im Koalitionsvertrag angekündigten Studiengebühren für Nicht-EU-Studierende nach BaWü-Modell (1500€ pro Semester) steht nichts in dem Papier. Hierzu erklärte aber das Ministerium, es wolle die Evaluation aus Baden-Württemberg, die im Laufe des Jahres erscheinen soll, abwarten und davon weitere Vorhaben abhängig machen. Dass danach die Einführung weiterer Studiengebühren droht, wie z.B. Langzeitstudiengebühren oder Allgemeine Studiengebühren, wäre nichts Neues. Laut Westfälische Nachrichten soll die Gesetzesnovelle nach Angaben des Wissenschaftsministeriums bis zum Sommer 2019 durch den Landtag sein und könnte zum Wintersemester 2019/20 in Kraft treten.

Wir wollen keine Hochschule, deren vorderster Zweck es ist, Studierende möglichst schnell auszubilden und auf den Arbeitsmarkt zu werfen. Wir sind keine Ziffer, die lediglich zum Eintreiben von Drittmitteln taugt. Bildung und Hochschule muss stattdessen Raum zur Entfaltung, Hingabe an die Sache und zum Verstehen bieten. Wir sind als Studierende Teil der Autonomie einer Universität und brauchen eine starke studentische Selbstverwaltung und die Möglichkeit eines selbstbestimmten Studiums. Wenn die Universität aber wie eine Fabrik kontrolliert und geführt werden soll, unsere Möglichkeiten im Interesse der nationalen Ökonomie beschnitten werden, haben wir auch das Recht zu streiken. Noch haben wir Zeit die Gesetzesnovelle zu verhindern. Lasst uns diese nutzen.

Falls du Fragen hast, gerne was gegen die Gesetzesänderung machen willst oder die AG Freie Bildung kennenlernen willst, kannst du uns gerne per Mail oder auf Facebook schreiben. [f]agfreiebildung | agfb@riseup.net

Bild via No Study Fees Bielefeld / Nein zu Studiengebühren